Ein ganz normales Fahrrad lässt sich mit Hilfe eines E-Bike Umbausatzes zu einem voll funktionsfähigen E-Bike umbauen. Allerdings lohnt sich der Umbau lediglich, wenn es sich um ein hochwertiges Fahrrad handelt.
Was ist ein E-Bike?
Als E-Bike werden gemeinhin alle Arten von Elektrofahrrädern laut elektrofahrrad-einfach.de bezeichnet. Streng genommen ist ein E-Bike jedoch lediglich eine spezielle Art von Elektrofahrrädern. Denn im Unterschied zu Pedelecs, die den Radfahrer nur in seiner Tretbewegung unterstützen, lässt sich ein E-Bike auch allein per Elektromotor fortbewegen. Aus diesem Grund sind die Motoren von E-Bikes auch wesentlich kraftvoller.
Die verschiedenen E-Bikes
Grundsätzlich dürfen E-Bikes auf öffentlichen Straßen nicht ohne eine Zulassung durch den TÜV fahren. Allerdings gibt es verschiedene Arten von E-Bikes, für die auch unterschiedliche Regelungen gelten. Diese unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit. So gibt es E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20, 25, 45 und mehr als 45 Kilometern pro Stunde.
Der Unterschied in den Bausätzen
Wer sich für einen E-Bike Umbausatz entscheidet, sollte sich zunächst einmal darüber im Klaren sein, welche Motorvariante er haben möchte. Weit verbreitet sind sowohl Mittelmotoren als auch Hinterradnabenmotoren. Letztere werden wiederum in Direktläufer und Getriebemotoren untergliedert. Dabei hat jeder Bausatz seine spezifischen Vorteile.
Wichtig ist der Motor insbesondere, weil dieser das Fahrverhalten des umgebauten E-Bikes entscheidend beeinflusst. So ist durch einen Mittelmotor etwa gewährleistet, dass das Gewicht optimal verteilt ist, zudem überzeugen diese Motoren dadurch, dass sie eine hohe Reichweite haben. Dafür ist das Gewicht eines Getriebemotors geringer und das Gehäuse kleiner. Direktläufer dagegen gelten als besonders robust und leise.
Wo werden E-Bikes gefahren?
Dank ihres kraftvollen Antriebs werden E-Bikes in den meisten Fällen für sportliche Off-Road-Fahrten genutzt. In diesem Fall ist auch keine TÜV-Zulassung notwendig. Wer damit auf Straßen fahren möchte, braucht außerdem ein Versicherungskennzeichen. Radwege dürfen auf Radwegen übrigens nicht gefahren werden, weil sie verkehrsrechtlich nicht als Fahrräder gelten.